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Sozialtip
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Die Jugendanwaltschaft führt die Strafverfahren gegen Unmündige. Voraussetzung ist eine strafbare Handlung eines/einer Unmündigen.· Neben den Tatabklärungen steht vor allem die Abklärung zur Person im Vordergrund. Diese Abklärungen erfolgen zum Teil intern, zum Teil unter Beizug externer Behörden (Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätspoliklinik, Jugendamt etc.). Sie sollen es ermöglichen, zukünftige Delikte zu vermeiden und allfällige notwendige Massnahmen einzuleiten. Die Verfahren werden mit Urteilen der Jugendanwälte abgeschlossen oder zur Beurteilung an die Jugendstrafkammer überwiesen.· Bei Strafsachen gegen 18-20jährige erfolgt Anklageerhebung an das Strafgericht. Die Jugendanwaltschaft arbeitet bei unmündigen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten rechtshilfeweise für die Staatsanwaltschaft, d.h., in diesen Fällen werden die Befragungen und andere Ermittlungshandlungen, welche die Opfer betreffen, durch die Jugendanwaltschaft geführt.· Die Befragungen von Opfern erfolgen durch die Assistentinnen und bei älteren männlichen Jugendlichen durch die Kriminalisten. Sie verlaufen nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung und des Opferhilfegesetzes. Die Jugendanwaltschaft hat den generellen Auftrag, Jugendkriminalität zu erforschen und zu bekämpfen.
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